FR-Bericht: Taxi-Vereinigung vs. Uber

Unter dem Titel „Taxifahrer im Clinch mit Uber“ hat die Frankfurter Rundschau am 7. Januar einen Bericht über unsere Bemühungen gebracht, das gesetzliche Fehlverhalten von Uber und seinen Fahrern in und um Frankfurt zu dokumentieren. Unter diesem Link kann der Artikel im Original nachgelesen werden.


Taxifahrer im Clinch mit Uber


Die Frankfurter Taxi-Vereinigung dokumentiert das Verhalten ihres Konkurrenten Uber und erhebt schwere Vorwürfe.

Die Frankfurter Taxi-Vereinigung macht dem Fahrdienstvermittler Uber in ihrer Mitgliederzeitschrift „Taxi Journal“ schwere Vorwürfe. Uber-Fahrer seien nach eigenen Angaben bis zu 20 Stunden am Tag im Einsatz, heißt es etwa. Das Unternehmen weist die Anschuldigungen zurück. Mittlerweile beschäftigt der Streit zwischen Taxi- und Uber-Fahrern offenbar auch die Justiz.

Seit Anfang Dezember ist der Taxi-Konkurrent in Frankfurt wieder aktiv. Doch anders als in anderen Ländern setzt Uber in Deutschland nicht auf Privatleute, die mit ihrem eigenen Auto Fahrgäste befördern. Vielmehr können die Kunden über die Uber-App einen Mietwagen mit Chauffeur buchen. Ein solches Geschäftsmodell ist in Deutschland zulässig, allerdings mit einer rechtlichen Einschränkung: Grundsätzlich müssen die Fahrer nach jeder Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Anders als Taxifahrer dürfen sie also eben nicht etwa am Flughafen auf neue Kunden warten.

An diesem Punkt setzt die Kritik der Taxi-Vereinigung ein. Unter der Überschrift „Ganz schlechter Start in Frankfurt“ berichtet die Mitgliederzeitung über die ersten Erfahrungen und schreibt: „Eine Rückkehr zum Betriebssitz nach Fahrtende konnten wir in keinem Fall beobachten.“

Offenbar hatten Taxifahrer – wie angekündigt – das Verhalten von Uber-Chauffeuren genau beobachtet. Allerdings lässt sich der Vorwurf, Uber verstoße gegen die Rückkehr-Pflicht, kaum belegen. Denn von der grundsätzlichen Regelung gibt es eine Ausnahme. Wenn der Uber-Fahrer während seiner Tour einen neuen Auftrag erhält, darf er diesen annehmen und muss zwischen den beiden Fahrten nicht erst zum Betriebssitz zurückkehren.

Seitens Uber-Sprecher Tobias Fröhlich heißt es zu dem Vorwurf: „Alle unsere Partner sind verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.“ Deutlicher wird Fröhlich bezüglich der Anschuldigungen, Uber-Fahrer seien bis zu 20 Stunden am Tag im Einsatz. Das sei schlicht technisch nicht möglich, sagt der Sprecher und verweist auf eine in der Uber-App geregelte Zeit-Limitierung. Danach kann ein Fahrer, der zwölf Stunden gefahren ist, in den kommenden sechs Stunden nicht gebucht werden. Im Übrigen habe Uber in Frankfurt mitnichten einen schlechten Start gehabt, wie das „Taxi Journal“ behauptet. Um Zahlen zu nennen, sei es zwar noch zu früh, aber: „Uber wird von den Nutzern in Frankfurt sehr gut angenommen“.

Der Vorsitzende der Frankfurter Taxi-Vereinigung, Hans-Peter Kratz, schränkt die Kritik seiner Kollegen an Uber im Gespräch mit der FR zwar etwas ein. Das Unternehmen sei als Konkurrent willkommen, „wenn es sich an die Regeln hält“. Ob Uber die Bestimmungen einhalte, würden die Taxifahrer aber weiter genau beobachten und dokumentieren. Laut Kratz kam es dabei bereits zu Konflikten. Als ein Taxifahrer seinen Konkurrenten fotografieren wollte, sei dieser beleidigend geworden. Der Taxifahrer habe den Uber-Chauffeur bei der Polizei angezeigt.