Theoretisch können seit heute die Soforthilfen des Bundes und ergänzend der Länder beantragt werden. Praktisch aber ist wohl schon jetzt der Server des RP Kassel überlastet.
Die Beantragung ist alles andere als einfach. Wenn möglich, sollte dies in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erfolgen.
Vor allen Dingen verwirrt der Passus, welchen Betrag das Unternehmen benötigt. Nach juristischer Rücksprache darf man das so verstehen, dass der Einzelunternehmer(in) als laufende Verpflichtung auch seine fixe Kosten wie Miete usw. zählen darf. Zum Download haben wir hier die Ausfüllhilfe des Hessischen Ministeriums angefügt, die man sich schon sehr genau durchlesen sollte, bevor man an den Antrag geht. Es sind einige Unterlagen vorher zu suchen und einzuscannen.