Hier die offizielle Stellungnahmen des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auf Anfrage der Taxi-Vereinigung zum Vehalten im Taxi ab Montag den 27. April 2020.
Zusammengefasst bedeutet dies für das Hessische Taxigewerbe:
– Taxi ist Teil des ÖPNV
– Fahrer: es wird empfohlen, dass auch Fahrer eine Maske tragen (Signal an Fahrgast)
– Fahrgäste müssen Mund-Nasen-Bedeckung tragen
– Taxifahrer kann von Hausrecht Gebrauch machen und Beförderung verweigern, wenn Fahrgast keine Maske tragen möchte. Er verstößt dadurch nicht gegen die Beförderungspflicht.
– Taxifahrer können Masken für Fahrgäste als Service vorhalten
Es kommt noch eine Klarstellung in 3. VO zum Abstandsgebot (1,5m Abstand), was im Taxi nicht eingehalten werden kann, voraussichtlich aber erst mit der nächsten VO am 4. Mai.
Ab Montag gibt es voraussichtlich eine Bundesförderung für Planen, die hinter dem Fahrersitz angebracht werden können.
Hier die Verordnung in Auszügen:
….In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Satz 1 ist jede Bedeckung vor Mund und Nase, die auf Grund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Satz 1 gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Personennahverkehrs entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden….
– Darf ein Fahrer einen Fahrgast, der sich weigert eine Maske zu tragen, ablehnen? Grundsätzlich besteht ja eine Beförderungspflicht.
Da der Fahrgast sich ordnungswidrig verhält, darf er abgelehnt werden.
– Gilt die Maskenpflicht auch für den Taxifahrer?
Grundsätzlich sollte auch der Fahrer eine Mund-Nase- Bedeckung tragen. Durch eine Abtrennung vom Fahrgastraum, etwa mittels Plane, wäre aber eine anderweitige Schutzmaßnahme im Sinne der Verordnung gegeben. Ich möchte darauf verweisen, dass das BMVI ab Montag den Einbau solch einer Schutzausstattung auch fördern wird! Die Erwartungshaltung des Fahrgastes ist es sicherlich auch, dass der Fahrer einen Schutz trägt, der ja nicht in erster Linie den Fahrer, sondern den Gast schützen soll. Zur Akzeptanz des Taxi als Beförderungsmittel sollte daher schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse der Fahrer einen Mund Nase Schutz tragen.