Offener Brief an die Bundesregierung, Landesregierungen, Regierungspräsidien, Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V., Genehmigungsbehörden
Das Taxigewerbe leistet weiterhin unter extrem schweren wirtschaftlichen und gesundheitsgefährdenden Bedingungen seinen Beitrag zur Mobilität im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
In Artikel 3 Absatz 2 der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus des Landes Hessen heißt es:
Ansammlungen und Zusammenkünfte auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ein-schließlich Park- und Grünanlagen) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemein-samen Haushalt leben, sind untersagt. Bei Begegnungen mit anderen Personen auf den in Satz 1 genannten Orten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Satz 1 gilt nicht für den öffentlichen Personennahverkehr.
Inzwischen wurde das Kontaktverbot auf zwei Menschen angepasst.
Trotz dieser eindeutigen Leitlinien von Bund und den Ländern wird weiterhin Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG im Gelegenheitsverkehr durchgeführt.
Hier ist weder ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten noch garantiert, dass nicht mehr als zwei Menschen zusammentreffen.
Wir als Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. fordern die zuständigen Stellen auf, dies mit sofortiger Wirkung zu unterbinden bzw. die entsprechenden Mietwagengenehmigungen im Gelegenheitsverkehr ruhen zu lassen.
Dies betrifft natürlich nicht die Krankenbeförderung im Mietwagen. Dies ist auch kein Gelegenheitsverkehr !
Wir bitten gleichzeitig unseren Bundesverband, sich hier verstärkt für eine sofortige Maßnahme einzusetzen und diese auf Bundesebene zu fordern.
Wenn die restlichen Umsätze des Taxigewerbes hier weiter in gesetzwidriger Form geschmälert werden, wird das Taxigewerbe die Versorgung der Alten, Kranken, medizinischem Personal und allen, die jetzt dringend auf das Taxi angewiesen sind, nicht mehr darstellen können.