Satzung

TAXI-VEREINIGUNG FRANKFURT AM MAIN E.V.

Breitenbachstraße 1   Gegründet 1912


I. Name, Sitz und Zweck der Vereinigung

§1

Die Vereinigung führt den Namen  „Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V.“ und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Vereinsregister-Nummer 4185 eingetragen. Der Sitz der Vereinigung ist Frankfurt am Main. Die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt sich auf das gesamte Taxigewerbe von Frankfurt am Main und Umgebung.

 
§ 2

Zweck der Vereinigung ist es: 

1.Alle Angehörigen des Taxigewerbes, vor allem die Mitglieder der Vereinigung, in allen das Taxigewerbe betreffenden Belangen zu beraten und zu vertreten. Die Vereinigung ist berechtigt, bei allen Lohn-, Tarif- und Arbeitsvertragsverhandlungen für die Angehörigen des Gewerbes mitzuwirken und derartige Verträge abzuschließen, sofern die Vereinigung nicht durch eine tariffähige Person vertreten ist.

2.Wirtschaftlich geordnete Verhältnisse im Taxigewerbe zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

3.Zwischen den Angehörigen des Taxigewerbes und den Behörden zu vermitteln, insbesondere die Interessen des Gewerbes bei den Behörden wahrzunehmen.

4.Personen und Mitglieder beratend sowie vermittelnd zu unterstützen in Angelegenheiten, die sich aus der Aufnahme, bzw. Abgabe der Taxigenehmigung ergeben.

5.Durch geeignete Maßnahmen und Einrichtungen die Ausübung des Gewerbes und den Verkehrseinsatz der Gewerbeangehörigen zu fördern.

6.Den Gemeinschaftsgeist und die Standesehre unter allen Angehörigen des Taxigewerbes, insbesondere den Mitgliedern der Vereinigung, aufrecht zu erhalten und zu stärken.

Die vollständige Satzung der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: