Wissenswertes

In Frankfurt gibt es über 1.700 TAXIS, wir haben in Frankfurt die höchste „Taxidichte“ Deutschlands!
An über 100 TAXI-Halteplätzen stehen die Taxis an 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für Sie zur sofortigen Abfahrt bereit. Sie können auch ein vorbeifahrendes TAXI heranwinken oder Sie rufen sich bei einer der Frankfurter Taxizentralen Ihr TAXI.

ALLE TAXIS in Frankfurt haben den gleichen Tarif.
NORMALE TAXIS können bis zu 4 Personen befördern.
GROSSRAUMTAXIS können bis zu 8 Personen befördern, der einmalige Zuschlag ab der 5. Person beträgt 7-10 Euro.
KOMBI-TAXIS sind genau dann die richtige Wahl, falls Sie sehr viel/sperriges Gepäck haben – sie kosten nicht mehr als ein „normales“ TAXI.

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Was Sie schon immer über Taxis wissen wollten…

Beförderungspflicht
Bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes (siehe Karte auf der Rückseite) haben alle Taxis Beförderungs- und Tarifpflicht. Ausgenommen sind Fahrgäste, die eine Gefährdung des Betriebes darstellen (aggressiv, bewaffnet, ansteckend krank, unter Drogeneinfluss, zahlungsunfähig…) oder die stark beschmutzt oder stark betrunken sind.

Bezahlung
Der Preis der Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten (max. 100 Euro-Noten) gezahlt werden. Alternativ können Sie mit einer gängigen Kreditkarte oder Debitkarte bezahlen. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währung anzunehmen. Der Fahrer ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Wechselgeld sofort zu überprüfen.

Fahrzeugwahl

An den über 100 Taxiständen in Frankfurt – und auch am Flughafen Frankfurt – hat der Fahrgast das Recht, das Taxi bzw. Fahrer frei zu wählen. Die Taxistände sind die behördlich festgelegten „Haltestellen“ der Taxis.
Hier warten sie auf „Einsteiger“ oder den nächsten Funkauftrag.
Alle anderen Fahrzeuge haben hier Halteverbot!

Fahrtstrecke
Der Fahrer ist verpflichtet, die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Gibt es eine sinnvolle, z.B. schnellere Alternative, so muss die Wahl der Fahrtstrecke in Abstimmung mit dem Fahrgast vorgenommen werden.

Fundsachen
Diese müssen vom Fahrer sofort gemeldet werden. Die aufgefundenen Gegenstände sind bei der jeweiligen Taxi-Zentrale registriert.

Gurtpflicht
Wie in jedem anderen PKW auch, müssen Sie in einem Taxi auf allen Plätzen den Sicherheitsgurt anlegen.

Straßenverkehrsordnung
Verkehrsregeln gelten natürlich auch für Taxis. Dies bedeutet aber, dass der Fahrer nicht bis vor Ihre Haustür fahren kann, wenn Sie in einer Fußgängerzone wohnen, oder dass er an das Tempolimit gebunden ist, auch wenn die Fahrt noch so eilig ist. Allerdings dürfen Taxis zur Fahrgastaufnahme in „2. Reihe“ stehen bleiben, was dem „normalen“ Autofahrer verboten ist.

Amtliche Taxitarife
Dienstleistungen nach Metern und Sekunden. Der amtliche Taxitarif wird regelmäßig, nach sorgfältiger Prüfung, durch den Magistrat der Stadt Frankfurt festgesetzt. Jede Personenfahrt innerhalb des Pflichtfahrgebietes der Frankfurter Taxis (gelbe Fläche im Plan auf der Rückseite) muss mit der Taxiuhr abgerechnet werden. Fahrten außerhalb des Frankfurter Pflichtfahrgebietes unterliegen nicht der Tarifpflicht und können frei vereinbart werden.

Rauchverbot in Taxis
Seit dem 1.September 2007 ist das Rauchen in Taxis in Deutschland gesetzlich untersagt – dies gilt für Fahrgäste wie Fahrer gleichermaßen, für letztere auch bei Leerfahrten und am Taxi-Halteplatz.