Taxi TopCard (TTC)

TTC-Chipkarte der TAXI-VEREINIGUNG FRANKFURT AM MAIN e.V.

Die TTC-Chipkarte wird zum Öffnen der Schrankensysteme eingesetzt werden.

Mit dem von der Behörde erteilten Führerschein zur Fahrgastbeförderung sind Sie zur Beförderung von Personen mit Kraftdroschken (Taxen) berechtigt und können sich innerhalb der Betriebssitzgemeinde und dort auf allen behördlich gekennzeichneten Taxiplätzen bereithalten.

Darüber hinaus gibt es Taxihalteplätze, die von der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. angemietet sind und von ihr verwaltet werden. Zurzeit sind das alle Halteplätze am Flughafen Terminal 1 und 2, der Fernbahnhof (Squaire) und der Halteplatz am Sheraton-Hotel Flughafen.

Vorraussetzung für die Bereitstellung auf den von der Taxi-Vereinigung angemieteten Halteplätzen ist der Besitz der TTC-Chipkarte, die zum Durchfahren des Schrankensystems notwendig ist. Die TTC-Chipkarte ist personengebunden. Die besonderen Verpflichtungen, welche die Taxi-Vereinigung Frankfurt e.V. gegenüber den Eigentümern der angemieteten Plätze eingegangen ist und die umfangreiche Organisation der Großhalteplätze machen es erforderlich, das Wissen und die Zuverlässigkeit des Fahrpersonals vor der Zulassung zur Andienung und Bereitstellung auf diesen Plätzen zu prüfen.

Daher ist es zur Erlangung der TTC-Chipkarte erforderlich, eine Prüfung bei der Taxi-Vereinigung Frankfurt abzulegen. Zu dieser Prüfung ist der Nachweis der Teilnahme an einem TTC-Chipkarten-Seminar und einer Einweisungsfahrt vorzulegen.

Die Teilnahme an dem TTC-Chipkarten-Seminar und der Einweisungsfahrt, die beide von der Taxi-Vereinigung Frankfurt angeboten werden, muss in der Geschäftsstelle der TV im Voraus angemeldet werden.

Die TTC-Chipkarte ist nur in Verbindung mit dem Führerschein und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gültig. Das heißt, dass nach Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eine neue TTC-Chipkarte beantragt werden muss.

Bei Überschreitung einer Frist von 6 Monaten verliert die TTC-Chipkarte ihre Gültigkeit.

Prüfungsrichtlinien

Die Prüfung findet in der Regel jeweils am 1. und 3. Freitag eines Monats um 10:00 Uhr in den Schulungsräumen der Taxi-Vereinigung in der Breitenbachstraße 1 statt. Mittwochs findet um 10:00 Uhr in den o.g. Räumlichkeiten das TTC-Chipkarten-Seminar mit anschließender Einweisungsfahrt statt. Die Teilnahme an Seminar und Einweisungsfahrt ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung. Vorherige Anmeldung und Entrichtung der entsprechenden Gebühr ist erforderlich.

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis bzw. Pass und Führerschein, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ein neues Passbild
  • Nachweis der Teilnahme am TTC-Chipkarten-Seminar und an einer Einweisungsfahrt der Taxi-Vereinigung oder einer von der Taxi-Vereinigung anerkannten Taxischule.

Beantragung sowie Aushändigung der TTC-Chipkarte erfolgt nur nach Vorlage der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und des Führerscheins.

Preise:                                   TTC-Komplettpreis                                     € 350,00

(beinhaltet Seminar, Einweisungsfahrt, 1. Prüfung Teil A und B, TTC-Karte)

                                              Prüfungsgebühr Wiederholung €  60,00

                                              TTC-Chipkarte Flughafen Ersatz         €  70,00

Folgende Kenntnisse sind Voraussetzung:

  1.   Taxiordnung und Taxitarif der Stadt Frankfurt am Main
  2.   Arbeitszeitregelungsgesetz (Auszug)
  3.   BOKraft
  4.   Personenbeförderungsgesetz
  5.   Halteplatzordnung der Taxi-Vereinigung
  6.   Besonderheiten der Taxiplätze am Flughafen und Fernbahnhof
  7.   Ausstellen von Quittungen, MwSt.-Sätze und MwSt.-Auszugberechnungen
  8.   Durchführungsbestimmungen für Fahrten mit Schwerkörperbehinderten
  9.   Hotels in und um Frankfurt am Main
  10. Messegelände Frankfurt am Main
  11. Hochhäuser in Frankfurt City