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Anmelden Mitglied werden

Ohne eigene Genehmigung — und trotzdem dabei.

Die Satzung knüpft die ordentliche Mitgliedschaft an eine Taxigenehmigung. Wer als Fahrerin oder Fahrer angestellt ist, kann außerordentliches Mitglied werden — das ist keine Notlösung, sondern der dafür vorgesehene Weg.

Für Sie zutreffend

Außerordentliche Mitgliedschaft

Für alle, die keine Taxigenehmigung halten, das Gewerbe aber unterstützen wollen.

  • Offen für natürliche und juristische Personen.
  • Voraussetzung ist ein Interesse an der Förderung des Taxigewerbes.
  • Über die Aufnahme entscheidet ebenfalls der Vorstand.

Satzung, § 3 Abs. 5

So läuft es ab

Fünf Schritte, einer davon vor Ort.

01

Prüfen, welche Art der Mitgliedschaft für Sie zutrifft — die Satzung entscheidet das, nicht wir.

02

Den Aufnahmeantrag herunterladen und ausdrucken.

03

Alle Felder ausfüllen und den Antrag unterschreiben.

04

Den Antrag in der Geschäftsstelle in der Breitenbachstraße 1 abgeben.

05

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen die Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangen.

Aufnahmeantrag herunterladen · PDF Zur Satzung

Dass der Antrag persönlich abgegeben wird, ist kein Versäumnis: Bei der Gelegenheit lässt sich klären, was sonst drei E-Mails braucht.

Zum Vergleich

Die Satzung kennt drei Arten.

Ordentliche Mitgliedschaft

Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung

Satzung, § 3 Abs. 1

Passive Mitgliedschaft

Wer die Genehmigung übertragen hat — oder außerhalb Frankfurts sitzt

Satzung, § 3 Abs. 2 und 3

Ihr Weg

Außerordentliche Mitgliedschaft

Fahrerinnen und Fahrer, Unternehmen, Einrichtungen

Satzung, § 3 Abs. 5

Unsicher, was auf Sie zutrifft?

Montag, Mittwoch, Donnerstag (nur für Mitglieder) und Freitag von 9 bis 16 Uhr. Sie sprechen mit einer Person, die das Gewerbe kennt — nicht mit einer Warteschleife.

+49 69 79207900

Was die Mitgliedschaft trägt

Rechtsberatung, Steuerberatung, Versicherung und Arbeitsmedizin — mit Sprechzeiten im eigenen Haus.

Zu den Leistungen →