Ohne eigene Genehmigung — und trotzdem dabei.
Die Satzung knüpft die ordentliche Mitgliedschaft an eine Taxigenehmigung. Wer als Fahrerin oder Fahrer angestellt ist, kann außerordentliches Mitglied werden — das ist keine Notlösung, sondern der dafür vorgesehene Weg.
Für Sie zutreffend
Außerordentliche Mitgliedschaft
Für alle, die keine Taxigenehmigung halten, das Gewerbe aber unterstützen wollen.
- Offen für natürliche und juristische Personen.
- Voraussetzung ist ein Interesse an der Förderung des Taxigewerbes.
- Über die Aufnahme entscheidet ebenfalls der Vorstand.
Satzung, § 3 Abs. 5
So läuft es ab
Fünf Schritte, einer davon vor Ort.
Prüfen, welche Art der Mitgliedschaft für Sie zutrifft — die Satzung entscheidet das, nicht wir.
Den Aufnahmeantrag herunterladen und ausdrucken.
Alle Felder ausfüllen und den Antrag unterschreiben.
Den Antrag in der Geschäftsstelle in der Breitenbachstraße 1 abgeben.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen die Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangen.
Dass der Antrag persönlich abgegeben wird, ist kein Versäumnis: Bei der Gelegenheit lässt sich klären, was sonst drei E-Mails braucht.
Zum Vergleich
Die Satzung kennt drei Arten.
Ordentliche Mitgliedschaft
Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung
Satzung, § 3 Abs. 1
Passive Mitgliedschaft
Wer die Genehmigung übertragen hat — oder außerhalb Frankfurts sitzt
Satzung, § 3 Abs. 2 und 3
Außerordentliche Mitgliedschaft
Fahrerinnen und Fahrer, Unternehmen, Einrichtungen
Satzung, § 3 Abs. 5
Unsicher, was auf Sie zutrifft?
Montag, Mittwoch, Donnerstag (nur für Mitglieder) und Freitag von 9 bis 16 Uhr. Sie sprechen mit einer Person, die das Gewerbe kennt — nicht mit einer Warteschleife.
+49 69 79207900Was die Mitgliedschaft trägt
Rechtsberatung, Steuerberatung, Versicherung und Arbeitsmedizin — mit Sprechzeiten im eigenen Haus.
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