Etwas ist nicht so gelaufen, wie es soll.
Eine verweigerte Fahrt, ein nicht eingeschalteter Taxameter, ein abgelehntes Kartenzahlungsgerät: Das sind keine Meinungsverschiedenheiten, sondern Verstöße gegen geltende Vorschriften.
Vorher bereitlegen
Vier Angaben entscheiden, ob sich etwas klären lässt.
Die Ordnungsnummer
Gelb, rechts unten in der Heckscheibe, dreistellig oder vierstellig. Im Formular heißt sie „Taxi-Nummer“. Es gibt sie genau einmal in Frankfurt — ohne sie lässt sich kein Vorgang zuordnen.
Wann und wo
Datum, ungefähre Uhrzeit und der Ort — ein Halteplatz, eine Kreuzung, ein Terminal.
Was geschehen ist
In eigenen Worten, ohne Formulierungshilfe. Zwei Sätze reichen, wenn sie den Vorgang beschreiben.
Ein Foto, falls vorhanden
Bis zu fünf Dateien. Nicht nötig, aber es beschleunigt die Klärung erheblich.
Meldung an den Verband
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Der behördliche Weg
Sie müssen nicht über uns gehen.
Zuständig für Konzessionen und deren Entzug ist die Stadt Frankfurt, nicht der Verband. Wir können vermitteln, klären und im eigenen Kreis Konsequenzen ziehen — die Aufsicht führt die Behörde.
Dass diese Adresse hier steht, ist kein Versehen. Eine Beschwerdestelle, die den amtlichen Weg verschweigt, ist keine.
Genehmigungsbehörde
Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt — Taxi- und Mietwagenkonzessionen
Personenbeförderungsgesetz, §§ 13 und 54 — Genehmigung und Aufsicht
Worauf Sie sich berufen
Ein Taxi darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde besitzt. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Wer am Steuer sitzt, braucht zusätzlich einen Personenbeförderungsschein und muss die Ortskunde nachweisen.
Personenbeförderungsgesetz, §§ 13 und 47
Grundpreis 4,00 €, Kilometer 2,40 €, Wartezeit 38,00 € je Stunde. Diese Beträge setzt der Magistrat der Stadt Frankfurt durch Verordnung fest. Ein Taxiunternehmer darf weder mehr noch weniger verlangen — kein Aufschlag bei Regen, keine Verdopplung an Silvester.
Taxentarif Frankfurt, § 2 — festgesetzt 20.12.2024
Das Pflichtfahrgebiet reicht von Friedberg im Norden bis Goddelau-Erfelden im Süden, von Hanau im Osten bis Wiesbaden im Westen. Innerhalb dieses Gebiets besteht Beförderungspflicht — zu jeder Tages- und Nachtzeit, unabhängig davon, ob sich eine Fahrt lohnt.
Taxentarif Frankfurt, § 1 Abs. 2 · PBefG § 22
Die Beförderungspflicht erstreckt sich ausdrücklich auf mitgeführtes Gepäck, auf Kinderwagen und Rollstühle sowie auf Tiere. Kostenfrei. Das ist kein Serviceversprechen, das ein Anbieter geben oder lassen kann — es steht in der Verordnung.
Taxentarif Frankfurt, § 6 Abs. 4