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Etwas ist nicht so gelaufen, wie es soll.

Eine verweigerte Fahrt, ein nicht eingeschalteter Taxameter, ein abgelehntes Kartenzahlungsgerät: Das sind keine Meinungsverschiedenheiten, sondern Verstöße gegen geltende Vorschriften.

Vorher bereitlegen

Vier Angaben entscheiden, ob sich etwas klären lässt.

01

Die Ordnungsnummer

Gelb, rechts unten in der Heckscheibe, dreistellig oder vierstellig. Im Formular heißt sie „Taxi-Nummer“. Es gibt sie genau einmal in Frankfurt — ohne sie lässt sich kein Vorgang zuordnen.

02

Wann und wo

Datum, ungefähre Uhrzeit und der Ort — ein Halteplatz, eine Kreuzung, ein Terminal.

03

Was geschehen ist

In eigenen Worten, ohne Formulierungshilfe. Zwei Sätze reichen, wenn sie den Vorgang beschreiben.

04

Ein Foto, falls vorhanden

Bis zu fünf Dateien. Nicht nötig, aber es beschleunigt die Klärung erheblich.

Meldung an den Verband

Erzählen Sie, was passiert ist.

Der Vorfall

Je genauer diese Angaben sind, desto eher lässt sich etwas klären.

Gelb, rechts unten in der Heckscheibe. Ohne sie lässt sich der Vorgang nicht zuordnen.

Falls notiert. Nicht nötig, wenn die Ordnungsnummer vorliegt.

Halteplatz, Kreuzung, Terminal — so genau wie möglich.

In eigenen Worten. Zwei Sätze reichen, wenn sie den Vorgang beschreiben.

Ihre Angaben

Wir brauchen sie für Rückfragen — nicht für etwas anderes.

Für Rückfragen. Anonyme Meldungen können wir nicht klären.

Freiwillig. Beschleunigt Rückfragen erheblich.

Belege

Bis zu 5 Dateien, je höchstens 10 MB — Foto, Bildschirmfoto oder Quittung. Freiwillig, aber es beschleunigt die Klärung erheblich.

JPEG, PNG, WebP oder PDF. Die Dateien gehen direkt an die Geschäftsstelle und werden anschließend vom Server gelöscht — sie werden nirgends veröffentlicht.

Die Angaben gehen per E-Mail an die Geschäftsstelle. Sie werden nicht in der Website gespeichert und nicht weitergegeben — außer an die Genehmigungsbehörde, wenn Sie das ausdrücklich wünschen.

Pflichtangaben sind alle Felder ohne den Zusatz „freiwillig".

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Der behördliche Weg

Sie müssen nicht über uns gehen.

Zuständig für Konzessionen und deren Entzug ist die Stadt Frankfurt, nicht der Verband. Wir können vermitteln, klären und im eigenen Kreis Konsequenzen ziehen — die Aufsicht führt die Behörde.

Dass diese Adresse hier steht, ist kein Versehen. Eine Beschwerdestelle, die den amtlichen Weg verschweigt, ist keine.

Genehmigungsbehörde

Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt — Taxi- und Mietwagenkonzessionen

Personenbeförderungsgesetz, §§ 13 und 54 — Genehmigung und Aufsicht

Worauf Sie sich berufen

Konzession

Ein Taxi darf nur betreiben, wer eine Genehmigung der Behörde besitzt. Geprüft werden Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit. Wer am Steuer sitzt, braucht zusätzlich einen Personenbeförderungsschein und muss die Ortskunde nachweisen.

Personenbeförderungsgesetz, §§ 13 und 47

Tarifbindung

Grundpreis 4,00 €, Kilometer 2,40 €, Wartezeit 38,00 € je Stunde. Diese Beträge setzt der Magistrat der Stadt Frankfurt durch Verordnung fest. Ein Taxiunternehmer darf weder mehr noch weniger verlangen — kein Aufschlag bei Regen, keine Verdopplung an Silvester.

Taxentarif Frankfurt, § 2 — festgesetzt 20.12.2024

Beförderungspflicht

Das Pflichtfahrgebiet reicht von Friedberg im Norden bis Goddelau-Erfelden im Süden, von Hanau im Osten bis Wiesbaden im Westen. Innerhalb dieses Gebiets besteht Beförderungspflicht — zu jeder Tages- und Nachtzeit, unabhängig davon, ob sich eine Fahrt lohnt.

Taxentarif Frankfurt, § 1 Abs. 2 · PBefG § 22

Barrierefreiheit

Die Beförderungspflicht erstreckt sich ausdrücklich auf mitgeführtes Gepäck, auf Kinderwagen und Rollstühle sowie auf Tiere. Kostenfrei. Das ist kein Serviceversprechen, das ein Anbieter geben oder lassen kann — es steht in der Verordnung.

Taxentarif Frankfurt, § 6 Abs. 4

Alle sechs Verpflichtungen ansehen →