Jedes Amt kommt zum eigenen Betrieb dazu.
Drei Beschäftigte führen die Geschäftsstelle. Alles andere — Vorstand, Beirat, Kassenprüfung und der Taxi-Hilfsfonds — machen Menschen, die daneben ein Taxiunternehmen führen.
Warum das so ist
Das ist nicht Haltung, das ist Satzung.
Wählbar ist in der Taxi-Vereinigung nur, wer selbst eine Taxigenehmigung hält. Wer seine Genehmigung abgegeben hat, bleibt Mitglied — aber ohne Wahlrecht und ohne Funktion in der Vereinigung. Ein Amt hier setzt also einen laufenden Betrieb voraus, den dieselbe Person am selben Tag zu führen hat.
Satzung, § 3 Abs. 1 bis 3
Die Satzung →Die Ämter
Vier Gremien, alle unbezahlt.
Der Vorstand
7 Personen. Der Vorstand führt die Vereinigung, vertritt sie nach außen und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Satzung, § 3 Abs. 1
Vorstand und Gremien →Der Beirat
Berät den Vorstand.
Die Kassenprüfung
Prüft die Kassenführung und berichtet der Mitgliederversammlung. Sie gehört nicht zum Vorstand — das ist der Sinn der Sache.
Der Vorstand des Taxi-Hilfsfonds
Ein eigener eingetragener Verein, gegründet 2001. Sein Vorstand entscheidet über Hilfen — und steht den Betroffenen persönlich gegenüber.
Der Taxi-Hilfsfonds →Der Taxi-Hilfsfonds
Wo die Zuständigkeit anderer endet.
Der Frankfurter Taxi-Hilfsfonds wurde 2001 von Taxiunternehmern und Förderern des Gewerbes gegründet. Er unterstützt Menschen mit Bezug zum Taxigewerbe, die unverschuldet in Not geraten sind — durch schwere Erkrankung, durch einen Unfall, durch einen Überfall.
Geholfen wird dort, wo Gesetze, Krankenkassen, Sozialamt oder Arbeitsagentur an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Das lässt sich nicht verwalten: Die Vorstände suchen den direkten Kontakt, bei Krankheit ebenso wie beim Verlust von Angehörigen.
Wie der Hilfsfonds arbeitet →Auch dazu