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Jedes Amt kommt zum eigenen Betrieb dazu.

Drei Beschäftigte führen die Geschäftsstelle. Alles andere — Vorstand, Beirat, Kassenprüfung und der Taxi-Hilfsfonds — machen Menschen, die daneben ein Taxiunternehmen führen.

Warum das so ist

Das ist nicht Haltung, das ist Satzung.

Wählbar ist in der Taxi-Vereinigung nur, wer selbst eine Taxigenehmigung hält. Wer seine Genehmigung abgegeben hat, bleibt Mitglied — aber ohne Wahlrecht und ohne Funktion in der Vereinigung. Ein Amt hier setzt also einen laufenden Betrieb voraus, den dieselbe Person am selben Tag zu führen hat.

Satzung, § 3 Abs. 1 bis 3

Die Satzung →

Die Ämter

Vier Gremien, alle unbezahlt.

01

Der Vorstand

7 Personen. Der Vorstand führt die Vereinigung, vertritt sie nach außen und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

Satzung, § 3 Abs. 1

Vorstand und Gremien →
02

Der Beirat

Berät den Vorstand.

03

Die Kassenprüfung

Prüft die Kassenführung und berichtet der Mitgliederversammlung. Sie gehört nicht zum Vorstand — das ist der Sinn der Sache.

04

Der Vorstand des Taxi-Hilfsfonds

Ein eigener eingetragener Verein, gegründet 2001. Sein Vorstand entscheidet über Hilfen — und steht den Betroffenen persönlich gegenüber.

Der Taxi-Hilfsfonds →

Der Taxi-Hilfsfonds

Wo die Zuständigkeit anderer endet.

Der Frankfurter Taxi-Hilfsfonds wurde 2001 von Taxiunternehmern und Förderern des Gewerbes gegründet. Er unterstützt Menschen mit Bezug zum Taxigewerbe, die unverschuldet in Not geraten sind — durch schwere Erkrankung, durch einen Unfall, durch einen Überfall.

Geholfen wird dort, wo Gesetze, Krankenkassen, Sozialamt oder Arbeitsagentur an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Das lässt sich nicht verwalten: Die Vorstände suchen den direkten Kontakt, bei Krankheit ebenso wie beim Verlust von Angehörigen.

Wie der Hilfsfonds arbeitet →

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