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Was kostet Ihre Fahrt?

In Frankfurt gibt es zwei Preise — und beide sind gesetzlich geregelt. Welchen Sie zahlen, hängt davon ab, wie Sie bestellen.

Diesen Preis legen nicht wir fest.

Der Frankfurter Taxentarif wird durch Verordnung des Magistrats festgesetzt, unterzeichnet vom Oberbürgermeister — zuletzt am 20. Dezember 2024. Wir dürfen weder mehr noch weniger verlangen. Zum Taxentarif →

Keine Überraschungen

Was nichts extra kostet.

  • Gepäck — auch viel und sperriges
  • Tiere
  • Kartenzahlung
  • Anfahrt innerhalb Frankfurts
  • Rollstuhl und Kinderwagen

Taxentarif Frankfurt, § 2 und § 6 Abs. 4 — das Entgeltverzeichnis kennt nur einen einzigen Zuschlag.

Der einzige Zuschlag

Großraumtaxi ab der fünften Person

Zuschlag nach Zahl der Fahrgäste
4 Personen kein Zuschlag
5 Personen 7,00 €
6 Personen 8,00 €
8 Personen 10,00 €

Ein Kombitaxi für viel Gepäck kostet dagegen nicht mehr als ein normales Taxi.

Umsatzsteuer

Sie ist im Fahrpreis immer enthalten. Bis 50 Kilometer beträgt sie 7 %, darüber 19 % — und zwar dann für die gesamte Strecke, nicht nur für den Teil oberhalb der Grenze.

Umsatzsteuergesetz, § 12 Abs. 2 Nr. 10

Wo dieser Tarif gilt

Im Pflichtfahrgebiet — dazu gehört der Flughafen — muss jede Fahrt nach Taxameter abgerechnet werden, und jedes Ziel muss angefahren werden. Außerhalb gilt keine Tarifpflicht; dort vereinbaren Sie den Preis vor Fahrtantritt.

Taxentarif Frankfurt, § 1

Kostenwahrheit

Wohin geht Ihr Fahrpreis?

Wählen Sie oben einen der beiden Preise — die Aufschlüsselung folgt. Grundlage sind die tatsächlichen Kostenanteile eines Frankfurter Taxibetriebs.

Aufschlüsselung des Fahrpreises nach Kostenanteilen
Posten Betrag
Sie zahlen 9,50
− Umsatzsteuer 7 % 0,62
− Personal (Lohn und Sozialabgaben) 2,85
− Fahrzeug (Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Reparatur) 1,35
− Abschreibung für das nächste Fahrzeug 0,99
− Verwaltung, Beiträge, Bankgebühren 0,31
Vor Einkommensteuer 3,38
− Einkommensteuer, Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge wird ergänzt
Beispielrechnung Kostenanteile eines typischen Frankfurter Taxibetriebs, nicht die Abrechnung dieser konkreten Fahrt. Ein selbstständiger Unternehmer trägt Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge vollständig selbst — diese Zeile wird ergänzt, sobald die Werte der Steuerberatung vorliegen.

Was Sie nicht sehen

Die Hälfte der Strecke fährt niemand mit.

Für jeden Kilometer, den Sie mitfahren, fährt das Taxi einen Kilometer ohne Fahrgast: Anfahrt, Rückweg, Warten am Halteplatz.

Die Anfahrt ist für Sie kostenfrei — so schreibt es § 2 Abs. 3 des Taxentarifs vor. Bezahlt wird nur die Strecke, auf der Sie im Wagen sitzen.

Gefahrene Kilometer

50 % besetzt 50 % leer

Von 9,50 € bleiben dem Unternehmer 3,38 € — vor Steuern.

Davon müssen Einkommensteuer, Krankenversicherung, Altersvorsorge und die Rücklage für das nächste Fahrzeug bezahlt werden.

Zur Taxentarifordnung Was ein Taxi ist →