Was kostet Ihre Fahrt?
In Frankfurt gibt es zwei Preise — und beide sind gesetzlich geregelt. Welchen Sie zahlen, hängt davon ab, wie Sie bestellen.
Diesen Preis legen nicht wir fest.
Der Frankfurter Taxentarif wird durch Verordnung des Magistrats festgesetzt, unterzeichnet vom Oberbürgermeister — zuletzt am 20. Dezember 2024. Wir dürfen weder mehr noch weniger verlangen. Zum Taxentarif →
Keine Überraschungen
Was nichts extra kostet.
- Gepäck — auch viel und sperriges
- Tiere
- Kartenzahlung
- Anfahrt innerhalb Frankfurts
- Rollstuhl und Kinderwagen
Taxentarif Frankfurt, § 2 und § 6 Abs. 4 — das Entgeltverzeichnis kennt nur einen einzigen Zuschlag.
Der einzige Zuschlag
Großraumtaxi ab der fünften Person
| 4 Personen | kein Zuschlag |
|---|---|
| 5 Personen | 7,00 € |
| 6 Personen | 8,00 € |
| 8 Personen | 10,00 € |
Ein Kombitaxi für viel Gepäck kostet dagegen nicht mehr als ein normales Taxi.
Umsatzsteuer
Sie ist im Fahrpreis immer enthalten. Bis 50 Kilometer beträgt sie 7 %, darüber 19 % — und zwar dann für die gesamte Strecke, nicht nur für den Teil oberhalb der Grenze.
Umsatzsteuergesetz, § 12 Abs. 2 Nr. 10
Wo dieser Tarif gilt
Im Pflichtfahrgebiet — dazu gehört der Flughafen — muss jede Fahrt nach Taxameter abgerechnet werden, und jedes Ziel muss angefahren werden. Außerhalb gilt keine Tarifpflicht; dort vereinbaren Sie den Preis vor Fahrtantritt.
Taxentarif Frankfurt, § 1
Kostenwahrheit
Wohin geht Ihr Fahrpreis?
Wählen Sie oben einen der beiden Preise — die Aufschlüsselung folgt. Grundlage sind die tatsächlichen Kostenanteile eines Frankfurter Taxibetriebs.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Sie zahlen | 9,50 |
| − Umsatzsteuer 7 % | 0,62 |
| − Personal (Lohn und Sozialabgaben) | 2,85 |
| − Fahrzeug (Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Reparatur) | 1,35 |
| − Abschreibung für das nächste Fahrzeug | 0,99 |
| − Verwaltung, Beiträge, Bankgebühren | 0,31 |
| Vor Einkommensteuer | 3,38 |
| − Einkommensteuer, Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge | wird ergänzt |
Was Sie nicht sehen
Die Hälfte der Strecke fährt niemand mit.
Für jeden Kilometer, den Sie mitfahren, fährt das Taxi einen Kilometer ohne Fahrgast: Anfahrt, Rückweg, Warten am Halteplatz.
Die Anfahrt ist für Sie kostenfrei — so schreibt es § 2 Abs. 3 des Taxentarifs vor. Bezahlt wird nur die Strecke, auf der Sie im Wagen sitzen.
Gefahrene Kilometer
50 % besetzt 50 % leer
Von 9,50 € bleiben dem Unternehmer 3,38 € — vor Steuern.
Davon müssen Einkommensteuer, Krankenversicherung, Altersvorsorge und die Rücklage für das nächste Fahrzeug bezahlt werden.