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Position Stand: 10. August 2026 An: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main

Ein Tarif, der Qualität nicht finanziert, erzeugt Qualitätsverlust

Seit 1919 legen wir dem Magistrat dieselbe Rechnung vor. Sie hat sich in 107 Jahren nicht wesentlich geändert — die Folgen schon.

Schreiben des Vereins Frankfurter Kraftdroschkenbesitzer an den Magistrat der Stadt Frankfurt vom 5. Dezember 1919. Der Briefkopf trägt den Zusatz Gegründet 1912.
Verein Frankfurter Kraftdroschkenbesitzer, gegründet 1912 · Eingang Stadt-Kanzlei 6. Dezember 1919 · Zum Vergrößern anklicken (1800 × 2488)

Dezember 1919

Am 5. Dezember 1919 schreibt der Verein Frankfurter Kraftdroschkenbesitzer an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main. Der Briefkopf trägt den Zusatz „Gegründet 1912″. Der Eingangsstempel der Stadt-Kanzlei datiert vom 6. Dezember.

Beifolgend überreichen wir eine Aufstellung über den täglichen Ertrag und Aufwand einer Kraftdroschke, aus der ersichtlich ist, daß wir schon seit geraumer Zeit beträchtliche Einbußen in unserem Gewerbe erleiden.

Daß dieselbe bis heute noch keine Erledigung gefunden hat, schreiben wir lediglich dem Umstand zu, daß seitens des Magistrats der langwierige Weg der Erkundigungen der Taxverhältnisse in anderen Städten eingeschlagen wurde, statt sich mit den Interessenten zu beraten.

Verein Frankfurter Kraftdroschkenbesitzer an den Magistrat, 5. Dezember 1919

Am Rand des Dokuments vermerkt die Verwaltung handschriftlich eine Erhöhung des Fahrpreises zum 12. Januar 1920.

Dieselbe Rechnung, 107 Jahre später

Wir legen Ihnen erneut eine Aufstellung über Ertrag und Aufwand einer Taxifahrt vor. Der Adressat ist derselbe: Der Frankfurter Taxentarif wird durch Verordnung des Magistrats festgesetzt, zuletzt am 20. Dezember 2024.

Das Gewerbe kann den Preis für seine Leistung nicht selbst bestimmen. Es kann nur vorrechnen, ob er die Kosten deckt.

Was der Tarif deckt — und was nicht

Eine Fahrt über 4,6 Kilometer kostet nach § 2 Taxentarif zwischen 15,00 € und 17,90 €, je nach Wartezeit. Von den 15,00 € bei freier Fahrt verbleiben nach Umsatzsteuer, Personal, Fahrzeugkosten und Abschreibung rund 5,35 € vor Einkommensteuer.

Davon sind noch zu bestreiten: Einkommensteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge des Unternehmers — bei selbstständiger Tätigkeit vollständig aus eigener Tasche.

Posten Anteil am Nettoerlös
Personal (Lohn und Sozialabgaben) 32,1 %
Fahrzeug (Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Reparatur) 15,2 %
Abschreibung für das nächste Fahrzeug 11,1 %
Verwaltung, Beiträge, Bankgebühren 3,5 %

Die Abschreibung ist der entscheidende Posten. Sie ist kein Buchungsvorgang, sondern eine Verpflichtung: der Betrag, der zurückgelegt werden müsste, um das Fahrzeug zu ersetzen.

Wenn der Gewinn zugleich das Lebenseinkommen des Unternehmers ist, wird die Abschreibung verbraucht statt zurückgelegt. Der Betrieb lebt dann von seiner Substanz.

Der Angestelltenbetrieb rechnet sich nicht

Eine Achtstundenschicht mit angestelltem Fahrer erwirtschaftet bei rund sechs Fahrten einen Nettoumsatz von etwa 84 €. Der Fahrerlohn beträgt bei gesetzlichem Mindestlohn zuzüglich Arbeitgeberanteil rund 135 €.

Der Lohn allein übersteigt den Umsatz der Schicht um etwa 50 €. Fahrzeugkosten und Abschreibung sind darin nicht enthalten.

Die Folge steht nicht in der Statistik

Die Zahl der Taxikonzessionen in Frankfurt liegt bei 1.712 und ist seit Jahren stabil. Diese Zahl legt einen gesunden Markt nahe. Sie verbirgt, was tatsächlich geschieht.

Betriebe geben auf oder verkleinern sich. Neue Unternehmer rücken nach. Der Bestand bleibt gleich — aber wer bei diesen Margen bestehen will, spart dort, wo Regeltreue Geld kostet: bei Fahrzeugzustand, bei der Einhaltung der Beförderungspflicht, bei der Annahme unlukrativer Fahrten.

Damit konkurriert Regeltreue gegen Regelbruch — und verliert. Wer Fahrzeuge ordentlich wartet, Löhne korrekt abrechnet und jede Fahrt annimmt, hat gegenüber einem Betrieb, der das nicht tut, einen strukturellen Kostennachteil.

Die Stadt Frankfurt setzt den Tarif fest und verlässt sich zugleich auf die Beförderungspflicht im gesamten Pflichtfahrgebiet, auf die kostenlose Rollstuhl- und Kinderwagenbeförderung nach § 6 Abs. 4, auf Verfügbarkeit nachts, an Feiertagen und bei Unwetter.

Diese Leistungen sind nicht gratis. Sie sind im Tarif einkalkuliert — oder eben nicht.

Was wir bitten

Erstens: eine Tarifbemessung, die die Vollkosten eines regelkonform geführten Betriebs deckt — einschließlich der Rücklage für Ersatzbeschaffung und der Absicherung des Unternehmers bei Krankheit.

Zweitens: die Beratung mit dem Gewerbe vor der Festsetzung, nicht danach.

Diese zweite Bitte ist nicht neu. Sie steht im selben Wortlaut in unserem Schreiben vom 5. Dezember 1919.

Zur Nachprüfung

Die Kostenanteile stammen aus betriebswirtschaftlichen Auswertungen Frankfurter Taxibetriebe. Sie werden auf Anfrage im Detail offengelegt.

Der öffentliche Festpreisrechner auf dieser Website weist für jede Strecke aus, wohin der Fahrpreis geht. Die Berechnung folgt dem geltenden Taxentarif.

Rückfragen

Wir stellen die Rechnung gern im Detail vor.

Die zugrunde liegenden Zahlen stammen aus betriebswirtschaftlichen Auswertungen Frankfurter Taxibetriebe und werden auf Anfrage offengelegt.

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Nachrechnen

Der öffentliche Festpreisrechner zeigt für jede Strecke, wohin der Fahrpreis geht.

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