Zum Inhalt springen

Anzeigenbedingungen.

Für alle Anzeigenaufträge im Taxi-Journal. Sie gelten gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.

Stand: 4. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Anzeigenaufträge im Taxi-Journal, der Fachzeitschrift der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. und des Landesverbandes Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V. (nachfolgend „Verlag").

Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 2 Begriffe

„Anzeigenauftrag" ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer oder mehreren Ausgaben des Taxi-Journals.

„Druckunterlagen" sind die vom Auftraggeber gelieferten Dateien und Vorlagen zur Herstellung der Anzeige.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Eine über das Formular auf dieser Website übermittelte Anfrage ist kein Angebot im Rechtssinne und noch kein Auftrag. Sie ist die Aufforderung an den Verlag, ein Angebot abzugeben.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den Auftrag in Textform bestätigt oder die Anzeige veröffentlicht.

§ 4 Annahme und Ablehnung von Aufträgen

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen. Das gilt insbesondere, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Vorgaben oder die guten Sitten verstößt, wenn er geeignet ist, dem Ansehen des Taxigewerbes zu schaden, oder wenn die Veröffentlichung dem Verlag aus technischen Gründen nicht zumutbar ist.

Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als „Anzeige" gekennzeichnet.

§ 5 Erscheinungstermine und Platzierung

Das Taxi-Journal erscheint voraussichtlich sechsmal jährlich. Die im Mediadatenblatt genannten Erscheinungstermine sind unverbindlich; sie können sich aus aktuellem Anlass verschieben. Eine Verschiebung begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Platzierungswünsche werden nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Eine Zusage über die Platzierung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung in Textform; ohne sie besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Seite oder Position.

Ist eine Ausgabe belegt, bietet der Verlag die nächstmögliche Ausgabe an.

§ 6 Druckunterlagen

Druckunterlagen sind bis zum Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe zu liefern. Die Anzeigenschlusstermine sind im Mediadatenblatt und auf dieser Website veröffentlicht.

Druckdaten sind als PDF/X-4 mit mindestens 300 dpi im Farbraum CMYK (Euro/ISO coated) zu liefern; Schriften sind in Pfade umzuwandeln. Bei vollflächigen Anzeigen ist an allen Außenkanten ein Anschnitt von 3 mm vorzusehen.

Liefert der Auftraggeber die Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form, kann der Verlag die Anzeige in die nächste Ausgabe verschieben. Der vereinbarte Preis bleibt geschuldet, wenn der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat.

Auf Wunsch gestaltet der Verlag die Anzeige nach den Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber gibt den Entwurf vor der Veröffentlichung frei; nach der Freigabe gehen Satzfehler zu seinen Lasten.

§ 7 Mängel

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, soweit der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Anspruch beschränkt sich auf den Umfang der Beeinträchtigung.

Mängel sind innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Ausgabe in Textform anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist auch dann, wenn der Auftraggeber die Ausgabe nicht erhalten hat.

Mängel an gelieferten Druckunterlagen, die der Verlag nicht erkennen konnte, begründen keine Ansprüche.

§ 8 Preise und Nachlässe

Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Buchung von mindestens 3 Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres wird ein Nachlass von 20 Prozent gewährt.

Wird die Zahl der Anzeigen, für die der Nachlass gewährt wurde, im Kalenderjahr nicht erreicht, ist der Verlag berechtigt, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem tatsächlich verdienten Nachlass nachzuberechnen. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat.

§ 9 Zahlung

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Gesetzliche Verzugszinsen und Beitreibungskosten bleiben unberührt.

Bei erstmaligen Auftraggebern kann der Verlag Vorauszahlung verlangen.

§ 10 Haftung

Der Verlag haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf den Preis der betroffenen Anzeige.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 11 Verantwortung für den Inhalt

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige. Er sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte.

Der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhalts einer Anzeige gegen den Verlag erhoben werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigen auf Rechtsverstöße zu prüfen.

§ 12 Datenschutz

Der Verlag verarbeitet die im Rahmen des Anzeigenauftrags übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung des Vertrages auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung.

Einzelheiten, auch zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung dieser Website.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Der Verlag ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ansprechpartnerin für Anzeigen ist Josephine Schopf, erreichbar unter schopf@tv-ffm.de und +49 69 79207900.