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Charterregelung am Flughafen

Stand: 1. Januar 2023 Regelung der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V., Fassung 2023

Das Wichtigste in Kürze

Wer wann an welchem Halteplatz des Flughafens bereitstehen darf, ist fest eingeteilt. Ohne diese Ordnung stünden zu Spitzenzeiten zu viele Taxis am selben Ausgang und zu keiner Zeit genug an den anderen.

Diese Regelung richtet sich an Taxiunternehmen und Fahrpersonal.

Wo sie gilt

Am Flughafen Frankfurt/Main für die Halteplätze im Abflugbereich von Terminal 1 (A2 bis B4/B5),
den Ankunftsbereich C sowie die Halteplätze am Gebäude „The Squaire“ (Fernbahnhof und Hilton Frankfurt Airport).

  • Die Halteplätze A2 bis B4 und B5 gelten als ein Halteplatz. Nachgerückt wird vom
    Nachrückplatz Gateway Gardens, Freigabe mit der TTC-Karte an der linken Schranke.
  • Der Charterplatz Ankunft C gehört nur zur Hauptchartergruppe. Dort dürfen
    höchstens fünf Taxen bereitstehen, und nur dort dürfen sie im Ankunftsbereich Fahrgäste aufnehmen.
  • Der Halteplatz „The Squaire“ wird direkt angefahren.

Wie eingeteilt wird

Der Charterplan ist in Haupt-, Zusatz- und Squaire-Charter aufgeteilt. Die Charter-Taxen sind in
19 Gruppen eingeteilt, mit den Buchstaben A bis T gekennzeichnet und innerhalb einer
Buchstabengruppe in drei Farben zu je 30 Taxen unterteilt: grün, gelb und rot. Ersatzfahrzeuge tragen
eine blaue Plakette.

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