Kurzstreckenregelung am Flughafen
Das Wichtigste in Kürze
Wer am Flughafen eine kurze Fahrt annimmt, darf innerhalb von 15 Minuten wieder auf seine Position — sonst lohnt sich die Kurzstrecke für niemanden, und Fahrgäste mit nahem Ziel bleiben stehen.
Diese Regelung richtet sich an Taxiunternehmen und Fahrpersonal. Für Fahrgäste ist sie
insofern von Bedeutung, als sie den Grund dafür beschreibt, warum auch kurze Fahrten am Flughafen
angenommen werden: Wer sie fährt, verliert seine Position nicht.
Die Grundregel
Eine Kurzstreckenfahrt darf angemeldet werden, wenn das Fahrziel innerhalb der Begrenzungsziele liegt.
Innerhalb von 15 Minuten darf das Taxi am selben Terminal wieder eine Position einnehmen,
an dem die Kurzfahrt aufgenommen wurde.
Terminal 1
- Nach der Rückkehr stellt sich das Fahrzeug als letztes auf dem Halteplatz im B-Bereich auf.
- Die Anfahrt erfolgt ausschließlich durch die linke, große Schranke an Tor 14.
Terminal 2
- Nach der Rückkehr stellt sich das Fahrzeug als erstes auf dem Halteplatz im DE-Bereich auf.
- Die Anfahrt erfolgt direkt über die große Schranke links vom Taxispeicher zur Ladespur.
Begrenzungsziele
- Kelsterbach, Fasanenweg / NH Hotel
- Mörfelder Straße
- Bereich Gateway Gardens / Airport Hotel
- Intercity Hotel
Bei Verstößen
Bei Überschreitung der 15 Minuten, bei nachgewiesenen Fahrten außerhalb der Begrenzungsziele,
bei missbräuchlicher Nutzung der Regelung oder unberechtigtem Einfahren auf die Terminal-Fahrbahnen:
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| erster | 1 bis 4 Wochen Bereitstellungsverbot am Flughafen |
| zweiter | 1 bis 3 Monate Bereitstellungsverbot |
| dritter | 3 bis 6 Monate Bereitstellungsverbot, gegebenenfalls dauerhaft |