Kurzstreckenregelung am Flughafen
Das Wichtigste in Kürze
Wer am Flughafen eine kurze Fahrt annimmt, darf innerhalb von 15 Minuten wieder auf seine Position am selben Terminal — sonst lohnt sich die Kurzstrecke für niemanden, und Fahrgäste mit nahem Ziel bleiben stehen.
Diese Regelung richtet sich an Taxiunternehmen und Fahrpersonal. Für Fahrgäste ist sie
insofern von Bedeutung, als sie den Grund dafür beschreibt, warum auch kurze Fahrten am Flughafen
angenommen werden: Wer sie fährt, verliert seine Position nicht.
Die Grundregel
Eine Kurzstreckenfahrt darf nur angemeldet werden, wenn das Fahrziel innerhalb der Begrenzungsziele liegt.
Falsche Eingaben werden grundsätzlich als Regelverstoß gewertet.
Innerhalb von 15 Minuten darf das Taxi an dem Terminal wieder eine Position einnehmen,
an dem die Kurzfahrt eingeladen wurde.
Zusätzlich an Terminal 1 und Terminal 3
- Nach der Rückkehr von der Kurzfahrt stellt sich das Fahrzeug am Terminal 1 als
letztes auf dem Halteplatz im B 5 auf, am Terminal 3 als
erstes. - Die Anfahrt nach der Kurzstreckenfahrt erfolgt ausschließlich durch die linke, große Schranke an Tor 14.
- Am Terminal 3 sind zwei Kurzfahrten erlaubt. Nach der dritten Fahrt besteht kein
Anspruch mehr auf eine Kurzfahrt.
Begrenzungsziele ab Terminal 1
- Kelsterbach Fasanenweg
- NH Hotel Mörfelder Straße
- Am Weiher Kelsterbach
- Otto-Fleck-Schneise
- Platzhirsch Living
- Bereich Gateway Gardens
- Airport Hotel
- An der Gehespitz-NI
- Intercity Hotel Airport
- Sheraton Hotel
- Tor 2 bis 26
- Schwanheimer Bahnstraße
- Terminal zu Terminal
Begrenzungsziele ab Terminal 3
- Bereich Gateway Gardens
- Steigenberger Airport Hotel
- An der Brücke Walldorf
- Intercity Hotel Airport
- Zeppelinheim
- Holiday Inn Express Mörfelden
- An der Gehespitz-NI
- Fernbahnhof
- Sheraton Hotel
- Terminal zu Terminal
Bei Verstößen
Bei Überschreitung der Zeitvorgabe von 15 Minuten, bei nachgewiesenen Kurzstreckenfahrten außerhalb der
Begrenzungsziele, bei missbräuchlicher Nutzung der Kurzstreckenregelung oder unberechtigtem Einfahren auf
die Terminal-Fahrbahnen:
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| erster | 1 bis 4 Wochen Bereitstellungsverbot am Flughafen |
| zweiter | 1 bis 3 Monate Bereitstellungsverbot am Flughafen |
| dritter | 3 bis 6 Monate Bereitstellungsverbot am Flughafen, gegebenenfalls dauerhaft |