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Kurzstreckenregelung am Flughafen

Stand: 1. März 2023 Regelung der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V., in Kraft seit 1. März 2023

Das Wichtigste in Kürze

Wer am Flughafen eine kurze Fahrt annimmt, darf innerhalb von 15 Minuten wieder auf seine Position — sonst lohnt sich die Kurzstrecke für niemanden, und Fahrgäste mit nahem Ziel bleiben stehen.

Diese Regelung richtet sich an Taxiunternehmen und Fahrpersonal. Für Fahrgäste ist sie
insofern von Bedeutung, als sie den Grund dafür beschreibt, warum auch kurze Fahrten am Flughafen
angenommen werden: Wer sie fährt, verliert seine Position nicht.

Die Grundregel

Eine Kurzstreckenfahrt darf angemeldet werden, wenn das Fahrziel innerhalb der Begrenzungsziele liegt.
Innerhalb von 15 Minuten darf das Taxi am selben Terminal wieder eine Position einnehmen,
an dem die Kurzfahrt aufgenommen wurde.

Terminal 1

  • Nach der Rückkehr stellt sich das Fahrzeug als letztes auf dem Halteplatz im B-Bereich auf.
  • Die Anfahrt erfolgt ausschließlich durch die linke, große Schranke an Tor 14.

Terminal 2

  • Nach der Rückkehr stellt sich das Fahrzeug als erstes auf dem Halteplatz im DE-Bereich auf.
  • Die Anfahrt erfolgt direkt über die große Schranke links vom Taxispeicher zur Ladespur.

Begrenzungsziele

  • Kelsterbach, Fasanenweg / NH Hotel
  • Mörfelder Straße
  • Bereich Gateway Gardens / Airport Hotel
  • Intercity Hotel

Bei Verstößen

Bei Überschreitung der 15 Minuten, bei nachgewiesenen Fahrten außerhalb der Begrenzungsziele,
bei missbräuchlicher Nutzung der Regelung oder unberechtigtem Einfahren auf die Terminal-Fahrbahnen:

Verstoß Folge
erster 1 bis 4 Wochen Bereitstellungsverbot am Flughafen
zweiter 1 bis 3 Monate Bereitstellungsverbot
dritter 3 bis 6 Monate Bereitstellungsverbot, gegebenenfalls dauerhaft

Weitere Regelwerke