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Kurzstreckenregelung am Flughafen

Stand: 11. Juni 2026 Kurzstreckenregelung der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V., in Kraft seit 11. Juni 2026 — ersetzt alle bisherigen Kurzstreckenregelungen

Das Wichtigste in Kürze

Wer am Flughafen eine kurze Fahrt annimmt, darf innerhalb von 15 Minuten wieder auf seine Position am selben Terminal — sonst lohnt sich die Kurzstrecke für niemanden, und Fahrgäste mit nahem Ziel bleiben stehen.

Diese Regelung richtet sich an Taxiunternehmen und Fahrpersonal. Für Fahrgäste ist sie
insofern von Bedeutung, als sie den Grund dafür beschreibt, warum auch kurze Fahrten am Flughafen
angenommen werden: Wer sie fährt, verliert seine Position nicht.

Die Grundregel

Eine Kurzstreckenfahrt darf nur angemeldet werden, wenn das Fahrziel innerhalb der Begrenzungsziele liegt.
Falsche Eingaben werden grundsätzlich als Regelverstoß gewertet.

Innerhalb von 15 Minuten darf das Taxi an dem Terminal wieder eine Position einnehmen,
an dem die Kurzfahrt eingeladen wurde.

Zusätzlich an Terminal 1 und Terminal 3

  • Nach der Rückkehr von der Kurzfahrt stellt sich das Fahrzeug am Terminal 1 als
    letztes auf dem Halteplatz im B 5 auf, am Terminal 3 als
    erstes.
  • Die Anfahrt nach der Kurzstreckenfahrt erfolgt ausschließlich durch die linke, große Schranke an Tor 14.
  • Am Terminal 3 sind zwei Kurzfahrten erlaubt. Nach der dritten Fahrt besteht kein
    Anspruch mehr auf eine Kurzfahrt.

Begrenzungsziele ab Terminal 1

  • Kelsterbach Fasanenweg
  • NH Hotel Mörfelder Straße
  • Am Weiher Kelsterbach
  • Otto-Fleck-Schneise
  • Platzhirsch Living
  • Bereich Gateway Gardens
  • Airport Hotel
  • An der Gehespitz-NI
  • Intercity Hotel Airport
  • Sheraton Hotel
  • Tor 2 bis 26
  • Schwanheimer Bahnstraße
  • Terminal zu Terminal

Begrenzungsziele ab Terminal 3

  • Bereich Gateway Gardens
  • Steigenberger Airport Hotel
  • An der Brücke Walldorf
  • Intercity Hotel Airport
  • Zeppelinheim
  • Holiday Inn Express Mörfelden
  • An der Gehespitz-NI
  • Fernbahnhof
  • Sheraton Hotel
  • Terminal zu Terminal

Bei Verstößen

Bei Überschreitung der Zeitvorgabe von 15 Minuten, bei nachgewiesenen Kurzstreckenfahrten außerhalb der
Begrenzungsziele, bei missbräuchlicher Nutzung der Kurzstreckenregelung oder unberechtigtem Einfahren auf
die Terminal-Fahrbahnen:

Verstoß Folge
erster 1 bis 4 Wochen Bereitstellungsverbot am Flughafen
zweiter 1 bis 3 Monate Bereitstellungsverbot am Flughafen
dritter 3 bis 6 Monate Bereitstellungsverbot am Flughafen, gegebenenfalls dauerhaft

Weitere Regelwerke